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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 4.3. KVdRMeldeGs, Reaktionen der Krankenkasse

(1) Die Meldungen der Rentenversicherungsträger bei Beendigung des Rentenbezuges sowie die unter Ziff. 4.2.1.a. aufgeführten sonstigen Meldungen können für die Krankenversicherung versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen haben.

(2) Bezogen auf die einzelnen Meldetatbestände der Rentenversicherungsträger sind nachstehend die sich ergebenden Arbeitsschritte für die Krankenversicherung dargelegt:


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