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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.12. MobRehaEmpf, Dokumentation

Für jeden Rehabilitanden ist eine Behandlungsdokumentation zu führen, aus der alle rehabilitationsrelevanten diagnostischen Angaben und die geplanten/durchgeführten Therapien entnommen werden können, um den Rehabilitationsprozess transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation muss insbesondere umfassen:

  • -sämtliche erhobene anamnestische Daten, Assessments, klinische Befunde und deren Interpretation,
  • -die individuellen, mit dem Rehabilitanden und ggf. den An- und Zugehörigen vereinbarten Rehabilitationsziele,
  • -den Rehabilitationsplan mit Angaben zu Art, Häufigkeit und Dauer sämtlicher Therapien und Leistungseinheiten (von Arzt und Sozialdienst),
  • -aktuell relevante Befunde,
  • -die gesonderten Anleitungen von An- und Zugehörigen,
  • -die Bewertung des Rehabilitationserfolges durch ärztliche Zwischenuntersuchungen in bestimmten Zeitabständen sowie die ärztliche Abschlussuntersuchung mit Befund,
  • -die Ergebnisse der Teambesprechungen.

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