Category Image
Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.19. MobRehaEmpf, Basisdokumentation

(1) Zur Darstellung und fachlichen Bewertung des Leistungsgeschehens im Hinblick auf künftige Versorgungsentscheidungen und die Weiterentwicklung mobiler Rehabilitation wird es als notwendig und zweckmäßig angesehen, für die mobilen Rehabilitationsleistungen eine Basisdokumentation zu erstellen. In den Versorgungsverträgen/Ergänzungsvereinbarungen mit den Rehabilitationseinrichtungen ist die Verpflichtung zur Basisdokumentation zu vereinbaren.

(2) Die Basisdokumentation ist an das

Kompetenz-Centrum Geriatrie
Hammerbrookstr. 5
20097 Hamburg

zu senden.

(3) Auf der Grundlage der Basisdokumentation werden für die Einrichtungen Berichte erstellt, die eine Zusammenfassung der einrichtungsindividuellen Daten sowie einrichtungsvergleichende Auswertungen zu anderen gleichartigen Einrichtungen enthalten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.