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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.1.5.4. MobRehaEmpf, Rehabilitationsplan

(1) Es gelten die im allgemeinen Teil unter Ziff. I.5.4. beschriebenen Vorgaben zur Erstellung eines Rehabilitationsplans.

(2) Der Rehabilitationsplan berücksichtigt neben der Art und dem Schweregrad der geriatrietypischen Multimorbidität insbesondere die Beeinträchtigungen alltagsrelevanter Aktivitäten und der Teilhabe des Rehabilitanden, das soziale Umfeld und die weitere Lebensplanung.


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