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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.1.14. MobRehaEmpf, Kooperation

Es gelten die in Ziff. I.14. des Allgemeinen Teils aufgeführten Vorgaben für die Kooperation mit anderen an der Versorgung der Rehabilitanden Beteiligten.


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