Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG
Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG
Ziff. 2.2. GMG-Empf, In Deutschland wohnende Personen, die in einem anderen EWR-Staat bzw. der Schweiz krankenversichert sind
(1) Die Regelungen des § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V sind auch anwendbar auf in Deutschland wohnende eingeschriebene Versicherte ausländischer Krankenversicherungsträger, wenn
-die deutsche aushelfende Krankenkasse nach der VO (EWG) Nr. 1408/71 für den vorübergehenden Aufenthalt der betreffenden Person außerhalb Deutschlands als zuständiger Träger gilt und
-die Kosten der Leistungsaushilfe in Deutschland nicht nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.
(2) In welchen Fällen unter diesen Prämissen die Anwendbarkeit des § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V zurzeit gegeben ist, kann der Anlage 2 entnommen werden.
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