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Grundsätze

GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG

Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
Sozialversicherungsrecht
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GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG



Ziff. 2.2. GMG-Empf, In Deutschland wohnende Personen, die in einem anderen EWR-Staat bzw. der Schweiz krankenversichert sind

(1) Die Regelungen des § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V sind auch anwendbar auf in Deutschland wohnende eingeschriebene Versicherte ausländischer Krankenversicherungsträger, wenn

  • -die deutsche aushelfende Krankenkasse nach der VO (EWG) Nr. 1408/71 für den vorübergehenden Aufenthalt der betreffenden Person außerhalb Deutschlands als zuständiger Träger gilt und
  • -die Kosten der Leistungsaushilfe in Deutschland nicht nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.

(2) In welchen Fällen unter diesen Prämissen die Anwendbarkeit des § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V zurzeit gegeben ist, kann der Anlage 2 entnommen werden.


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