Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG
Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG
Ziff. 3.1. GMG-Empf, EWR-Staaten und die Schweiz
Ein Leistungsanspruch nach § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V besteht in den EWR-Staaten (Liste siehe Anlage 3) sowie in der Schweiz. Begeben sich Versicherte zur Behandlung in einen künftigen EU-Staat, ist eine Kostenerstattung nur für Leistungen möglich, die ab dem EU-Beitrittsdatum in Anspruch genommen werden.
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