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Grundsätze

GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG

Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
Sozialversicherungsrecht
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GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG



Anlage 1 GMG-Empf

Ist in einem konkreten Leistungsfall die Kostenerstattung nach § 13 Absätze 4 bis 6 SGB V ausgeschlossen, weil der Antragsteller zu einem Personenkreis gehört, für den die Behandlungen im anderen Staat

  • -auf der Grundlage eines Pauschbetrages zu erstatten sind oder
  • -aufgrund eines vereinbarten Erstattungsverzichts nicht der Erstattung unterliegen?
vorübergehender Aufenthalt EHIC 1Zustimmungsfälle
E112
Arbeitnehmer
E106
Familienangehörige
E109
Rentenantragsteller
E120
Rentner
E121
Belgienneinneinneinneinneinja
Bulgarienneinneinneinjaneinja
Dänemarkneinneinjajajaja
Estlandneinneinneinjaneinja
Finnlandneinneinneinjaneinja
Frankreichneinneinneinjaneinja
Griechenlandneinneinneinjaneinja
Großbritannienneinneinneinjaneinja
Irlandjaneinjajajaja
Islandneinneinneinjaneinja
Italienneinneinneinjaneinja
Lettlandneinneinneinjaneinja
Liechtensteinneinneinneinjaneinja
Litauenneinneinneinjaneinja
Luxemburgneinneinneinneinneinja
Maltaneinneinneinjaneinja
Niederlandeneinneinneinjaneinja
Norwegenja/nein 2 )neinjajajaja
Österreichneinneinneinjajaja
Polenneinneinneinjaneinja
Portugalneinneinneinjaneinja
Rumänienneinneinneinjaneinja
Schwedenneinneinneinjaneinja
Schweizneinneinneinjaneinja
Slowakeineinneinneinjaneinja
Slowenienneinneinneinjaneinja
Spanienneinneinneinjaneinja
Tschechienneinneinneinjaneinja
Ungarnneinneinneinjaneinja
Zypernneinneinneinjaneinja

1 Europäische Krankenversicherungskarte bzw. provisorische Ersatzbescheinigung

2 bei Dialyse


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