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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.I.1. RS 1994/01, Allgemeines

Das Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung entspricht weitgehend dem Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Abweichungen gibt es allerdings insbesondere dort, wo die Schaffung eines neuen Sozialversicherungszweiges einschließlich der Einbeziehung sonstiger (nicht gesetzlich krankenversicherter) Personen in die Versicherungspflicht systembedingt Regelungen erfordert, die nicht durch die der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.


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