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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.7.2. RS 1996/01, Kranken- und Pflegeversicherung

(1) Der Künstler ist in der Krankenversicherung beitragsfrei, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht (§ 224 Absatz 1 Satz 2 SGB V gilt) oder solange von einem Rehabilitationsträger während des Bezuges von Übergangsgeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld Beiträge nach § 251 Absatz 1 SGB V zu zahlen sind.

(2) Das gleiche gilt auch für die soziale Pflegeversicherung mit Ausnahme des Krankengeldes (vgl. Ziff. 11.6.).


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