Rundschreiben
2022 - Rundschreiben Nr. 1
Gemeinsames Rundschreiben Statusfeststellung von Erwerbstätigen [RS 2022/01]
Sozialversicherungsrecht
2022 - Rundschreiben Nr. 1
Ziff. 1. RS 2022/01, Gesetzliche Vorschriften
Ziff. 2. RS 2022/01, Allgemeines
3., Statusbeurteilung
Ziff. 3.1. RS 2022/01, Versicherungsrechtliche Bedeutung
3.2., Definition der Beschäftigung
Ziff. 3.2. RS 2022/01, Definition der Beschäftigung
Ziff. 3.2.1. RS 2022/01, Persönliche Abhängigkeit durch Weisungsgebundenheit oder Eingliederung
Ziff. 3.2.2. RS 2022/01, Gesamtbild der vertraglichen Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnisse
Ziff. 3.2.3. RS 2022/01, Arbeitsbedingungen aus der Natur der Sache
Ziff. 3.2.4. RS 2022/01, Schutzbedürftigkeit
Ziff. 3.2.5. RS 2022/01, Honorarhöhe
Ziff. 3.2.6. RS 2022/01, Arbeitsrechtliche Beurteilung
Ziff. 3.2.7. RS 2022/01, Unternehmerrisiko und Kapitaleinsatz
Ziff. 3.2.8. RS 2022/01, Einsatz von Personal
Ziff. 3.2.9. RS 2022/01, Agile Arbeitsmethoden/Projektarbeit
Ziff. 3.2.10. RS 2022/01, Amtliche Eintragungen oder Genehmigungen und Gesellschaftsform
3.2.11., Zusammenfassung ausgewählter Abgrenzungskriterien
Ziff. 3.2.11.1. RS 2022/01, Merkmale abhängiger Beschäftigung
Ziff. 3.2.11.2. RS 2022/01, Merkmale selbständiger Tätigkeit
4., Optionales Anfrageverfahren
Ziff. 4.1. RS 2022/01, Statusfeststellung
Ziff. 4.2. RS 2022/01, Verwaltungsverfahren
4.3., Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und Eintritt der Beitragsfälligkeit
Ziff. 4.3.1. RS 2022/01, Anfrageverfahren innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn
Ziff. 4.3.2. RS 2022/01, Anfrageverfahren außerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn
4.4., Prognoseentscheidung
Ziff. 4.4.1. RS 2022/01, Grundlage der Prognoseentscheidung
Ziff. 4.4.2. RS 2022/01, Wirkung der Prognoseentscheidung
4.5., Gutachterliche Äußerung (Gruppenfeststellung)
Ziff. 4.5.1. RS 2022/01, Statusbeurteilung gleicher Auftragsverhältnisse
Ziff. 4.5.2. RS 2022/01, Voraussetzungen der Gruppenfeststellung
Ziff. 4.5.3. RS 2022/01, Rechtswirkung der Gruppenfeststellung
Ziff. 4.6. RS 2022/01, Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen
Ziff. 4.7. RS 2022/01, Pflichten des Auftraggebers
Ziff. 4.8. RS 2022/01, Melderecht
Ziff. 4.9. RS 2022/01, Erfahrungsbericht zu befristeten Neuregelungen
5., Obligatorisches Anfrageverfahren
Ziff. 5.1. RS 2022/01, Allgemeines
Ziff. 5.2. RS 2022/01, Verfahren
Ziff. 5.3. RS 2022/01, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Ziff. 5.4. RS 2022/01, Fehlende Mitwirkung
Ziff. 5.5. RS 2022/01, Zuständigkeit bei unterbliebener Kennzeichnung
6., Bindung der Versicherungsträger
Ziff. 6.1. RS 2022/01, Bindungswirkung für Versicherungsträger
6.2., Bindung der Bundesagentur für Arbeit
Ziff. 6.2.1. RS 2022/01, Statusfeststellungen der Rentenversicherungsträger
Ziff. 6.2.2. RS 2022/01, Statusfeststellungen der Einzugsstellen
Ziff. 6.2.3. RS 2022/01, Statusfeststellungen in Bestands- und Übergangsfällen
Ziff. 6.2.4. RS 2022/01, Änderung in den Verhältnissen
Anlage 1, Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen
Anlage 1 Ziff. 1. RS 2022/01, Allgemeines
2., Tätigkeit bei Theaterunternehmen oder Orchesterträgern
Anlage 1 Ziff. 2.1. RS 2022/01, Spielzeitverpflichtete Künstler
Anlage 1 Ziff. 2.2. RS 2022/01, Gastspielverpflichtete Künstler
Anlage 1 Ziff. 2.3. RS 2022/01, Urheber
Anlage 1 Ziff. 2.4. RS 2022/01, Werbung
Anlage 1 Ziff. 2.5. RS 2022/01, Tätigkeit bei Kulturorchestern
Anlage 1 Ziff. 3. RS 2022/01, Tätigkeit bei Hörfunk und Fernsehen (öffentlich-rechtliche und private Anbieter), bei Film- und Fernsehproduzenten (Eigen- und Auftragsproduktion) einschließlich Synchronisation sowie Herstellung von Werbe-, Industrie-, Kultur- und sonstigen Lehrfilmen
Anlage 2, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern
Anlage 2 Ziff. 1. RS 2022/01, Einleitung
Anlage 2 Ziff. 2. RS 2022/01, Grundzüge der Rechtsprechung
Anlage 2 Ziff. 2.1. RS 2022/01, Beschäftigungsverhältnis
Anlage 2 Ziff. 2.2. RS 2022/01, Selbständige Tätigkeit
Anlage 2 Ziff. 3. RS 2022/01, Entscheidungsfindung
Anlage 2 Ziff. 3.1. RS 2022/01, Starke Merkmale für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses
Anlage 2 Ziff. 3.2. RS 2022/01, Starke Merkmale für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit
Anlage 2 Ziff. 3.3. RS 2022/01, Variable Merkmale
Anlage 2 Ziff. 3.4. RS 2022/01, Merkmale ohne oder mit sehr geringem Gewicht
Anlage 3 RS 2022/01, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH
Anlage 3 Ziff. 1. RS 2022/01, Allgemeines
Anlage 3 Ziff. 2. RS 2022/01, Abhängiges Beschäftigungsverhältnis von vornherein ausgeschlossen
Anlage 3 Ziff. 2.1. RS 2022/01, Gesellschafter-Geschäftsführer
Anlage 3 Ziff. 2.2. RS 2022/01, Mitarbeitende Alleingesellschafter
Anlage 3 Ziff. 2.3. RS 2022/01, Mitarbeitende Mehrheitsgesellschafter
Anlage 3 Ziff. 2.4. RS 2022/01, Treuhandverhältnisse
Anlage 3 Ziff. 3. RS 2022/01, Abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht von vornherein ausgeschlossen
Anlage 3 Ziff. 4. RS 2022/01, Familien-GmbH
Anlage 3 Ziff. 4.1. RS 2022/01, Familiäre Verbundenheit oder Rücksichtnahme
Anlage 3 Ziff. 4.2. RS 2022/01, Abrücken von der "Kopf und Seele"-Rechtsprechung
Anlage 3 Ziff. 5. RS 2022/01, Außerhalb des Gesellschaftsvertrags geregelte Vereinbarungen zur Stimmabgabe
Anlage 3 Ziff. 5.1. RS 2022/01, Stimmbindungsverträge
Anlage 3 Ziff. 5.2. RS 2022/01, Stimmrechtsübertragungen, Legitimationszessionen, Stimmrechtsvollmachten
Anlage 3 Ziff. 5.3. RS 2022/01, Veto-Rechte
Anlage 3 Ziff. 6. RS 2022/01, Fremdgeschäftsführer
Anlage 3 Ziff. 7. RS 2022/01, Gleichmäßig beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
Anlage 3 Ziff. 8. RS 2022/01, Selbstkontrahierungsverbot, Alleinvertretungsberechtigung
Anlage 3 Ziff. 9. RS 2022/01, Atypische Sonderfälle
Anlage 3 Ziff. 10. RS 2022/01, Vor-GmbH
Anlage 3 Ziff. 11. RS 2022/01, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Anlage 3 Ziff. 12. RS 2022/01, Rechtsprechungsübersicht
Anlage 4, Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen
Anlage 4 RS 2022/01, Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen
1., Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt zwischen Angehörigen
Anlage 4 Ziff. 1.1. RS 2022/01, Allgemeines
Anlage 4 Ziff. 1.2. RS 2022/01, Voraussetzungen der Versicherungspflicht
Anlage 4 Ziff. 1.2.1. RS 2022/01, Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers
Anlage 4 Ziff. 1.2.2. RS 2022/01, Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft
Anlage 4 Ziff. 1.2.3. RS 2022/01, Angemessenes Arbeitsentgelt
Anlage 4 Ziff. 1.2.3.1. RS 2022/01, Beitragsrechtliche Behandlung
Anlage 4 Ziff. 1.2.3.2. RS 2022/01, Regelmäßige Zahlung des Entgelts
Anlage 4 Ziff. 1.2.4. RS 2022/01, Sachbezüge im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Ehegatten oder einem minderjährigen Kind
Anlage 4 Ziff. 1.2.5. RS 2022/01, Steuerrechtliche Behandlung des Arbeitsentgelts
2., Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt zwischen Ehegatten
Anlage 4 Ziff. 2.1. RS 2022/01, Ehelicher Güterstand
2.1.1., Ehegatte als Mitunternehmer bei Gütergemeinschaft
Anlage 4 Ziff. 2.1.1. RS 2022/01, Ehegatte als Mitunternehmer bei Gütergemeinschaft
2.1.1.1., Ausschluss einer Mitunternehmerschaft
Anlage 4 Ziff. 2.1.1.1.1. RS 2022/01, Persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund
Anlage 4 Ziff. 2.1.1.1.2 RS 2022/01, Übernahme von Verpflichtungen
Anlage 4 Ziff. 2.1.2. RS 2022/01, Ehegatte als Mitunternehmer bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) zwischen Ehegatten
Anlage 4 Ziff. 2.1.3. RS 2022/01, Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb
Anlage 5 RS 2022/01, Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
Anlage 2 Ziff. 3.4. RS 2022/01 , Merkmale ohne oder mit sehr geringem Gewicht (1) Den folgenden Merkmalen kommt bei der Abwägung überhaupt kein oder nur ein sehr geringes Gewicht zu. Zur Abgrenzung kann nicht allein auf diese Kriterien zurückgegriffen werden. Sie können allenfalls Tendenzen aufzeigen bzw. bestätigen.
(2)
Dazu gehören:
- Mitteilungspflichten nach § 86 Absatz 2 HGB über Geschäftsabschlüsse, - Tätigwerden für mehrere Auftraggeber (bei Konzernen bzw. Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG handelt es sich nicht um mehrere Auftraggeber), - die vertragliche Verpflichtung, allgemein die Interessen des Auftragnehmers (mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns) zu wahren, - die Überlassung von für den Auftragnehmer unverbindlichen "Geschäftsanweisungen" usw., - die Tatsache, dass der Auftragnehmer seine Arbeitszeit nach den Anwesenheitszeiten der Kunden auszurichten hat, - die Aufstellung eines für den Auftragnehmer unverbindlichen "Erfolgsplans" o. ä. ohne Sanktionsmöglichkeiten (vgl. aber Anlage 2 Ziff. 3.1. ), - die vertragliche Vereinbarung oder die erstmalige Zuweisung eines festen Bezirks, - die fehlende Befugnis, das vermittelte Produkt bzw. die Produktpalette zu gestalten, - die Vorgabe von Verträgen für Vertrieb der Produkte, - die Bindung an die vorgegebene Preisgestaltung für vermittelte Produkte, - das Fehlen eines zur Betreuung o. ä. zugewiesenen Kundenkreises, - die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes, - das Verbot, allgemein für andere Unternehmen bzw. für andere Unternehmen derselben Branche tätig zu sein, - die vertraglich vereinbarte Beschränkung auf bestimmte Sparten, - Verbote, die geeignet sind, ein wettbewerbswidriges Verhalten des Auftragnehmers zu verhindern
- das Verbot systematischer Telefonwerbung, - das Verbot unzulässiger Kopplung von Versicherungsverträgen mit anderen Produkten, - das Verbot, Veröffentlichungen zu Werbezwecken vorzunehmen, die nicht mit dem Versicherungsunternehmen abgestimmt wurden, - die Zahlung eines Provisionsvorschusses (vgl. aber Anlage 2 Ziff. 3.3. ), - die Zahlung von handelsüblichem Aufwendungsersatz (vgl. aber Anlage 2 Ziff. 3.3. ), - die formalen Merkmale, wie
- die Anmeldung eines Gewerbes, - die Eintragung ins Handelsregister, - die Zahlung von Gewerbe-, Umsatz-, und Einkommensteuer anstelle von Lohnsteuer, - die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, - die Selbstfinanzierung einer privaten Kranken- und Alterssicherung durch den Betroffenen, - die Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung, die Verwendung eines eigenen Briefkopfes, der Eintrag ins Fernsprechverzeichnis, - keine Führung einer Personalakte durch den Auftraggeber, - keine Teilnahme des Betroffenen an Betriebsratswahlen. (3) Die als formale Merkmale beschriebenen Umstände betreffen zumeist das Auftreten beider Parteien gegenüber Dritten (Behörden, andere für den Auftraggeber Tätige, Kunden). Sie dokumentieren lediglich, dass sich die Vertragspartner im Regelfall auch der Außenwelt gegenüber in einer dem Vertragswortlaut entsprechenden Weise verhalten.
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