(1) Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde können Patientinnen und Patienten, für die eine Indikation nach § 27 PsychTh-RL festgestellt wurde, die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung in Anspruch nehmen. Dieses psychotherapeutische Gruppenangebot dient der Vorbereitung einer Richtlinientherapie und richtet sich dabei insbesondere an Patientinnen und Patienten, die noch Vorbehalte oder Unsicherheiten gegenüber einer Gruppentherapie haben und einer niedrigschwelligen syndrombezogenen Intervention in der Gruppe bedürfen. Hierfür können bis zu 4 Einheiten (á 100 Minuten, auch in 50-minütigen Einheiten bei entsprechender Vermehrung der Gesamtsitzungszahl) in Anspruch genommen werden. 1
(2) Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist anzeige-, antrags- und genehmigungsfrei; Einheiten der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung werden nicht auf das Therapiekontingent angerechnet. 2
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