Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.4.1.5. RS 1991/01, Befreite Versorgungsempfänger

[Es entspricht] der Zielsetzung des § 172 Absatz 1 SGB VI, diese Vorschrift auch auf die Bezieher einer Versorgung anzuwenden, deren Versorgung weniger als 65 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beträgt und die sich nach der Übergangsvorschrift des § 230 Absatz 3 Satz 2 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Das gleiche gilt für Bezieher von Versorgungsbezügen, die nach der im bisherigen Bundesgebiet geltenden Regelung des § 1230 Absatz 1 RVO, § 7 Absatz 1 AVG, § 32 Absatz 1 RKG von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und dies auch über den 31. 12. 1991 hinaus nach § 231 . . . SGB VI bleiben. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Ziff. A.II.1.10.1. verwiesen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.