Category Image
Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.4.2.1. RS 1997/01, Jugendliche [in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation]

Für die nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 SGB III versicherten [Jugendlichen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Personen] in Einrichtungen der Jugendhilfe schreibt § 345 Nummer 1 SGB III als beitragspflichtige Einnahme ein Arbeitsentgelt in Höhe von 20  v. H. der monatlichen Bezugsgröße vor. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.