Category Image
Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsame Verlautbarung zu Prüfungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern [RS 2010/05]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2010 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3. RS 2010/05, Ordnungswidrigkeiten

Stellt der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung Ordnungswidrigkeiten nach § 111 Absatz 1 und 2 SGB IV fest, ist er Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 OWiG.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.