Der Leistungsanspruch umfasst die volle Übernahme der Kosten der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe einschließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen medizinischen Maßnahmen (insbesondere die Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und ein späteres Auftauen) im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Zur vertragsrechtlichen Umsetzung siehe Ausführungen unter § 27a SGB V Ziff. 3..
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