Richtlinien
LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023- LStR 2023)
Sozialversicherungsrecht
LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Einführung LStR
Zu § 3 Nummer 2 EStG
R 3.2 LStR, Leistungen nach dem SGB III (§ 3 Nummer 2 EStG)
Zu § 3 Nummer 4 EStG
R 3.4 LStR, Überlassung von Dienstkleidung und anderen Leistungen an bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nummer 4 EStG)
Zu § 3 Nummer 6 EStG
R 3.6 LStR, Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegsbeschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen (§ 3 Nummer 6 EStG)
Zu § 3 Nummer 11 EStG
R 3.11 LStR, Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden (§ 3 Nummer 11 EStG)
Zu § 3 Nummer 12 EStG
R 3.12 LStR, Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 EStG)
Zu § 3 Nummer 13 EStG
R 3.13 LStR, Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 13 EStG)
Zu § 3 Nummer 16 EStG
R 3.16 LStR, Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nummer 16 EStG)
Zu § 3 Nummer 26 EStG
R 3.26 LStR, Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten (§ 3 Nummer 26 EStG)
Zu § 3 Nummer 28 EStG
R 3.28 LStR, Leistungen nach dem AltTZG (§ 3 Nummer 28 EStG)
Zu § 3 Nummer 30 EStG
R 3.30 LStR, Werkzeuggeld (§ 3 Nummer 30 EStG)
Zu § 3 Nummer 31 EStG
R 3.31 LStR, Überlassung typischer Berufskleidung (§ 3 Nummer 31 EStG)
Zu § 3 Nummer 32 EStG
R 3.32 LStR, Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 3 Nummer 32 EStG)
Zu § 3 Nummer 33 EStG
R 3.33 LStR, Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (§ 3 Nummer 33 EStG)
Zu § 3 Nummer 45 EStG
R 3.45 LStR, Betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nummer 45 EStG)
Zu § 3 Nummer 50 EStG
R 3.50 LStR, Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz (§ 3 Nummer 50 EStG)
Zu § 3 Nummer 58 EStG
R 3.58 LStR, Zuschüsse und Zinsvorteile aus öffentlichen Haushalten (§ 3 Nummer 58 EStG)
Zu § 3 Nummer 59 EStG
R 3.59 LStR, Steuerfreie Mietvorteile (§ 3 Nummer 59 EStG)
Zu § 3 Nummer 62 EStG
R 3.62 LStR, Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nummer 62 EStG, § 2 Absatz 2 Nummer 3 LStDV)
Zu § 3 Nummer 64 EStG
R 3.64 LStR, Kaufkraftausgleich (§ 3 Nummer 64 EStG)
Zu § 3 Nummer 65 EStG
R 3.65 LStR, Insolvenzsicherung (§ 3 Nummer 65 EStG)
Zu § 3b EStG
R 3b LStR, Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG)
Zu § 8 EStG
R 8.1 LStR, Bewertung der Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 EStG)
R 8.2 LStR, Belegschaftsrabatte (§ 8 Absatz 3 EStG)
Zu § 9 EStG
R 9.1 LStR, Werbungskosten
R 9.2 LStR, Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung
R 9.3 LStR, Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden
R 9.4 LStR, Reisekosten
R 9.5 LStR, Fahrtkosten als Reisekosten
R 9.6 LStR, Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten
R 9.7 LStR, Übernachtungskosten
R 9.8 LStR, Reisenebenkosten
R 9.9 LStR, Umzugskosten
R 9.10 LStR, Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG
R 9.11 LStR, Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
R 9.12 LStR, Arbeitsmittel
R 9.13 LStR, Werbungskosten bei Heimarbeitern
Zu § 19 EStG
R 19.1 LStR, Arbeitgeber
R 19.2 LStR, Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit
R 19.3 LStR, Arbeitslohn
R 19.4 LStR, Vermittlungsprovisionen
R 19.5 LStR, Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
R 19.6 LStR, Aufmerksamkeiten
R 19.7 LStR, Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers
R 19.8 LStR, Versorgungsbezüge
R 19.9 LStR, Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers
Zu § 38 EStG
R 38.1 LStR, Steuerabzug vom Arbeitslohn
R 38.2 LStR, Zufluss von Arbeitslohn
R 38.3 LStR, Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers
R 38.4 LStR, Lohnzahlung durch Dritte
R 38.5 LStR, Lohnsteuerabzug durch Dritte
Zu § 39 EStG
R 39.1 LStR, Lohnsteuerabzugsmerkmale
R 39.2 LStR, Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale
R 39.3 LStR, Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
R 39.4 LStR, Lohnsteuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht
R 39.5 LStR, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Zu § 39a EStG
R 39a.1 LStR, Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags
R 39a.2 LStR, Freibetrag wegen negativer Einkünfte
R 39a.3 LStR, Freibeträge bei Ehegatten
Zu § 39b EStG
R 39b.1 LStR, unbesetzt
R 39b.2 LStR, Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge
R 39b.3 LStR, Freibeträge für Versorgungsbezüge
R 39b.4 LStR, Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug
R 39b.5 LStR, Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn
R 39b.6 LStR, Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen
R 39b.7 LStR, unbesetzt
R 39b.8 LStR, Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 39b.9 LStR, Besteuerung des Nettolohns
Zu § 39c EStG
R 39c LStR, Lohnsteuerabzug durch Dritte ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
Zu § 40 EStG
R 40.1 LStR, Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen (§ 40 Absatz 1 EStG)
R 40.2 LStR, Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz (§ 40 Absatz 2 EStG)
Zu § 40a EStG
R 40a.1 LStR, Kurzfristig Beschäftigte und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
R 40a.2 LStR, Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Zu § 40b EStG
R 40b.1 LStR, Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1. 1. 2005 erteilt wurden
R 40b.2 LStR, Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung
Zu § 41 EStG
R 41.1 LStR, Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft
R 41.2 LStR, Aufzeichnung des Großbuchstabens U
R 41.3 LStR, Betriebsstätte
Zu § 41a EStG
R 41a.1 LStR, Lohnsteuer-Anmeldung
R 41a.2 LStR, Abführung der Lohnsteuer
Zu § 41b EStG
R 41b LStR, Abschluss des Lohnsteuerabzugs
Zu § 41c EStG
R 41c.1 LStR, Änderung des Lohnsteuerabzugs
R 41c.2 LStR, Anzeigepflichten des Arbeitgebers
R 41c.3 LStR, Nachforderung von Lohnsteuer
Zu § 42b EStG
R 42b LStR, Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber
Zu § 42d EStG
R 42d.1 LStR, Inanspruchnahme des Arbeitgebers
R 42d.2 LStR, Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
R 42d.3 LStR, Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten
Zu § 42e EStG
R 42e LStR, Anrufungsauskunft
Zu § 42f EStG
R 42f LStR, Lohnsteuer-Außenprüfung
R 3.16 LStR , Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nummer 16 EStG) 1 Zur Ermittlung der steuerfreien Leistungen (Geld und Sachbezüge) für Reisekosten dürfen die einzelnen Aufwendungsarten zusammengefasst werden; die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie die Summe der nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 1, 2 und 4, Nummer 5a und 5b und Absatz 4a EStG sowie R 9.7 Absatz 3 und R 9.8 zulässigen Leistungen nicht übersteigen. 2 Hierbei können mehrere Reisen zusammengefasst abgerechnet werden. 3 Dies gilt sinngemäß für Umzugskosten und für Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung. 4 Wegen der Höhe der steuerfrei zu belassenden Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung >§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG sowie R 9.7 bis R 9.9 und R 9.11 .
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