Category Image
Grundsätze

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung

Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung



Ziff. 3.2. BR-AlVGs, Verfahren bei den Einzugsstellen

1 Nach dem Wortlaut des § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV hat die Einzugsstelle unter den in § 7a Absatz 1 SGB IV genannten Voraussetzungen (siehe Ziff. 2.) einen Antrag nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV zu stellen. 2 Bereits nach der amtlichen Begründung zum 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BT-Drs. 15/1749) wird die Antragstellung inhaltlich nicht als eigenständiges Antragsrecht verstanden. 3 Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verständigen sich deshalb auf Folgendes:


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.