Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Ziff. 3.2. BR-AlVGs, Verfahren bei den Einzugsstellen
1 Nach dem Wortlaut des § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV hat die Einzugsstelle unter den in § 7a Absatz 1 SGB IV genannten Voraussetzungen (siehe Ziff. 2.) einen Antrag nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV zu stellen. 2 Bereits nach der amtlichen Begründung zum 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BT-Drs. 15/1749) wird die Antragstellung inhaltlich nicht als eigenständiges Antragsrecht verstanden. 3 Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verständigen sich deshalb auf Folgendes:
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.