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Richtlinien

HilfsM-RL – Hilfsmittel-Richtlinie

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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HilfsM-RL – Hilfsmittel-Richtlinie



§ 26 HilfsM-RL, Ausschluss der Verordnungsfähigkeit

Nicht verordnungsfähig sind

  • -Hörhilfen bei peripherer Normalhörigkeit,
  • -Übertragungsanlagen, sofern sie nicht zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens eingesetzt werden,
  • -Übertragungsanlagen bei Verdacht auf auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, ohne dass eine bestätigende Diagnose gemäß § 25 Absatz 2 vorliegt,
  • -Telefonverstärker, Schwerhörigentelefone,
  • -Ringschleifenverstärker und
  • -die Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

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