Category Image
Richtlinien

Ca-RL – Ca-Richtlinien

Gemeinsame Richtlinien nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VI für die Erbringung von onkologischen Nachsorgeleistungen bei malignen Geschwulst- und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) [Ca-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

Ca-RL – Ca-Richtlinien



§ 11 Ca-RL, Zuzahlung

Auf stationäre onkologische Nachsorgeleistungen findet die Vorschrift über die Zuzahlung bei medizinischen und bei sonstigen Leistungen (§ 32 SGB VI) Anwendung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.