Sofern das laufende Arbeitsentgelt nachträglich für eine Zeit korrigiert wird, in der der Arbeitnehmer einer anderen Krankenkasse angehört hat, ist die Beitragsberechnung auch gegenüber der früheren Krankenkasse zu berichtigen.
Berechnung der Kranken[- und Pflege]versicherungsbeiträge
Krankenkasse
Monat
Beitragsberechnung
alt
neu
Differenz
Krankenkasse A
Januar Februar
4 200 EUR 4 300 EUR
4 200 EUR 4 350 EUR
— + 50 EUR
Krankenkasse B
März April Mai
4 300 EUR 4 300 EUR 4 600 EUR
4 350 EUR 4 350 EUR 4 450 EUR
+ 50 EUR + 50 EUR - 150 EUR
An die Krankenkasse A sind aus 50 EUR Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nachzuentrichten. An die Krankenkasse B wurden aus 50 EUR Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu viel entrichtet.
Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Krankenkasse
Monat
Beitragsberechnung
alt
neu
Differenz
Krankenkasse A
Januar Februar
4 200 EUR 4 300 EUR
4 200 EUR 4 350 EUR
— + 50 EUR
Krankenkasse B
März April Mai
4 300 EUR 4 300 EUR 4 600 EUR
4 350 EUR 4 350 EUR 4 650 EUR
+ 50 EUR + 50 EUR + 50 EUR
Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind aufgrund der Korrektur des laufenden Arbeitsentgelts an die Krankenkasse A Beiträge aus 50 EUR und an die Krankenkasse B Beiträge aus 150 EUR nachzuzahlen.
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