Category Image
Rundschreiben

2023 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V) [RS 2023/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2023 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 4.2.1.2. RS 2023/02, Erhöhung der Einkommensgrenze bei Kindern

(1) Die allgemeine Einkommensgrenze erhöht sich gemäß § 19 Absatz 2 in Verb. mit § 24 SchKG für jedes Kind, dem die Frau unterhaltspflichtig ist, wenn das Kind

  • -unter 18 Jahre alt ist und ihrem Haushalt angehört oder
  • -von ihr überwiegend unterhalten wird.

(2) Im BGB werden nach der Abstammung unter dem Begriff "Kind" folgende Personen erfasst:

  • -die Kinder der Mutter (§ 1591 BGB)
    • -sind die Kinder, die von ihr geboren werden,
  • -die Kinder des Vaters (§§ 1592 ff. BGB) sind Kinder
    • -die ihm von seiner Ehefrau geboren werden (§§ 1592, 1593 BGB),
    • -die von ihm anerkannt werden (§§ 1594 ff. BGB) oder
    • -für die seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist (§§ 1600d ff. BGB),
  • -als Kinder angenommene minderjährige und volljährige Kinder (§§ 1741 ff. BGB).

(3) Sofern es auf den überwiegenden Unterhalt ankommt, muss geprüft werden, wer tatsächlich den überwiegenden Unterhalt des Kindes bestreitet.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.