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Rundschreiben

2023 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V) [RS 2023/02]
Sozialversicherungsrecht
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2023 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 4.5. RS 2023/02, Einmalige Zuwendungen

Unter Beachtung des Grundsatzes, dass nur "verfügbares Einkommen" berücksichtigt werden kann, werden einmalige Zuwendungen nur dann als Einkommen angesetzt, wenn sie in dem maßgebenden Beurteilungszeitraum (Ziff. 4.4.) gezahlt worden sind.


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