Der Präventionsauftrag der Unfallversicherung wird auf die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erweitert. Die Unfallversicherungsträger sind ausdrücklich verpflichtet, den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen. Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen . . .
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.