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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 73 SGB IX Ziff. 4. RS 2001/02, Definition "Kinder"

(1) Kinder in diesem Sinne sind:

  • -Leibliche Kinder,
  • -Adoptivkinder,
  • -Stiefkinder,
  • -Enkelkinder,
  • -Pflegekinder,
  • -Adoptionspflegekinder und
  • -an Kindes statt angenommene Kinder.

(2) Sie müssen mit dem Rehabilitanden in häuslicher Gemeinschaft leben.

(3) Eine Mitnahme an den Rehabilitationsort kommt für Kinder in Betracht, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert (vgl. § 2 SGB IX Ziff. 3.) und auf Hilfe angewiesen sind.


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