Category Image
Rundschreiben

2006 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2006/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2006 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 1.3.5.4. RS 2006/06, § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII (Ehrenamtlich Tätige)

Unfallversicherungsschutz nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII besteht für Personen, die Pflegetätigkeiten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift (z. B. für eine katholische oder evangelische Kirchengemeinde) ausüben.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.