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Grundsätze

LAbgrVb – Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Absatz 4 SGB VI

Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Absatz 4 SGB VI [LAbgrVb]
Sozialversicherungsrecht
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LAbgrVb – Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Absatz 4 SGB VI



§ 4 LAbgrVb, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Für erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft gelten § 2 Absätze 2 bis 5 und § 5 entsprechend.


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