Hilfe bei der Benutzung der Rechtsdatenbank

Haben Sie Fragen oder sind Sie auf der Suche nach Inhalten in der AOK-Rechtsdatenbank für Arbeitgeber? Unsere Hilfeseite gibt Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Inhalte und Funktionen.

Inhalte der Rechtsdatenbank

Die Rechtsdatenbank im AOK-Fachportal für Arbeitgeber enthält umfassende und aktuelle Rechtsquellen zu Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Sie sind in folgende Bereiche unterteilt:

  • Fachbegriffe von A-Z
  • Gesetze
  • Verordnungen
  • Richtlinien
  • Grundsätze
  • Rundschreiben
  • Besprechungsergebnisse
  • BMF-Schreiben
  • Urteile

Suche

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff in das Eingabefeld ein. Bei Suchbegriffen, die aus mehreren Wörtern bestehen oder mit Bindestrich gekoppelten Begriffen empfiehlt es sich, die Wortgruppe in Anführungszeichen „“ zu setzen.

Sollten zu einem Begriff keine passenden Ergebnisse vorhanden sein, zum Beispiel weil mehrere Schreibweisen oder Synonyme existieren, erhalten Sie automatisch Treffer mit ähnlichen Begriffen. Rechts neben dem Eingabefeld (in der mobilen Variante darunter) können Sie Ihre Ergebnisse filtern und eine Wahl aus allen oder einzelnen Bereichen und Rechtsgebieten treffen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Im nächsten Schritt erhalten Sie die Möglichkeit, die Suchergebnisse mit der Filterfunktion weiter einzuschränken. Hier können Sie eine größere Auswahl an Bereichen durchsuchen und nach Rechtsgebieten oder Urteilen bestimmter Gerichte filtern.

Dokumentanzeige

Sie rufen ein Dokument auf, indem Sie in der Trefferliste einen Dokumenttitel anklicken.

Die Navigationsleiste verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über das aufgerufene Dokument. Sie können hier weitere Abschnitte des Gesamtdokuments aufrufen, bei Gesetzestexten zum Beispiel weitere Paragrafen. Für mehr Übersicht lässt sich diese Navigationsleiste auch vergrößern. Ein Rücksprung auf die Trefferliste befindet sich über der Navigationsleiste.

Im Dokument stehen Ihnen Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung zur Verfügung: Rechts oben neben jedem Dokument finden Sie die Funktionen „Lesezeichen setzen/entfernen“, „Kopieren“, „Drucken“ und „PDF erzeugen“.

Unter jedem Dokument finden Sie Links zum vorhergehenden und nachfolgenden Abschnitt.

Lesezeichen für registrierte Nutzende

  • Im exklusiven Bereich des Fachportals für Arbeitgeber können sich registrierte Nutzende für einzelne Dokumente Lesezeichen setzen und sie zu einem späteren Zeitpunkt aus einer Lesezeichenliste einfach wieder aufrufen.
  • Um Lesezeichen zu setzen und anzuzeigen, müssen Sie eingeloggt sein.
  • Über das Symbol „Person“ oben rechts auf der Website können Sie sich mit Ihren vorhandenen Zugangsdaten anmelden.
  • Wenn Sie noch keine Login-Daten haben, können Sie sich über das Symbol „Person“ auch registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.
  • Lesezeichen können sowohl in der Trefferliste als auch in der Dokumentenansicht durch Klick auf „Merken“ beziehungsweise „Nicht mehr merken“ gesetzt oder gelöscht werden.
  • Die Liste der persönlichen Lesezeichen für Dokumente der ist auf jeder Seite der Rechtsdatenbank über den Link „Lesezeichen“ im Suchbereich aufrufbar. Jedes Dokument kann aus der Lesezeichen-Liste über ein Löschsymbol wieder entfernt werden.

Weitere Informationen zum Exklusiven Bereich finden Sie hier.

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