Beiträge für Minijobs 2019

Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur 450 Euro-Grenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.

Beiträge für Minijiobs

Bei­trä­ge/​Steu­ern/​Um­la­genBei­trags­grup­pePro­zent­satz
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung600013,00 %
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung bei Be­schäf­ti­gung im pri­va­ten Haus­halt60005,00 %
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung050015,00 %
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung bei Be­schäf­ti­gung im pri­va­ten Haus­halt05005,00 %
Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung01003,60 %
Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung bei Be­schäf­ti­gung im pri­va­ten Haus­halt010013,60 %
Ein­heit­li­che Pausch­steu­erSt2,00 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge 0,06 %
Um­la­ge für Krank­heits­auf­wen­dun­gen (80 %)U10,90 %
Um­la­ge für Mut­ter­schafts­auf­wen­dun­gen (100 %)U2 
 bis 31.5.2019:0,24 %
 ab 1.6.2019:0,19 %

Stand

Erstellt am: 27.05.2019

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