Beitragssätze 2019

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.

Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über den kassenindividuellen Beitragssatz.

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Beitragssätze 2019

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOKs²
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag0,9 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,5 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,06 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,3 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,775 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren

VersicherungszweigProzentsatz
Kran­ken­ver­si­che­rung (14,6 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOKs)²
Kran­ken­ver­si­che­rung (Be­zie­her von Ren­ten und Land­ab­ga­be­ren­ten nach dem ALG) (7,3 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOKs)²
Pfle­ge­ver­si­che­rung3,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se3,3 %

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

² Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über den kassenindividuellen Beitragssatz.

Stand

Zuletzt geprüft am: 01.07.2019

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