Beitragssätze 2019
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.
Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über den kassenindividuellen Beitragssatz.
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Beitragssätze 2019
Krankenversicherung | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemein | 1000 | 14,6 % |
Ermäßigt | 3000 | 14,0 % |
Weitere Beitragssätze | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Allgemeine Rentenversicherung | 0100 | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 0010 | 2,5 % |
Insolvenzgeldumlage | 0050 | 0,06 % |
Pflegeversicherung | 0001 | 3,05 % |
Pflegeversicherung mit Kind, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,525 % |
Pflegeversicherung Kinderlose | 0001 | 3,3 % |
Pflegeversicherung Kinderlose, mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch ¹ | 0002 | 1,775 % |
Künstlersozialabgabe | --- | 4,2 % |
Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren
Versicherungszweig | Prozentsatz |
---|---|
Krankenversicherung (14,6 % zuzüglich Zusatzbeitragssatz der AOKs) | ² |
Krankenversicherung (Bezieher von Renten und Landabgaberenten nach dem ALG) (7,3 % zuzüglich Zusatzbeitragssatz der AOKs) | ² |
¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamtenwitwen/‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungspflichtige Rentner mit eigenen Beihilfeansprüchen.
² Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über den kassenindividuellen Beitragssatz.
Stand
Zuletzt geprüft am: 01.07.2019
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