Sozialversicherungsbeitragssätze 2024

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und zu den weiteren Sozialversicherungsträgern finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz.

Die Verwaltungsräte der AOKs entscheiden über den kassenindividuellen Beitragssatz.

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Beitragssätze 2024

Krankenver­sicherungBeitrags­gruppeBeitrags­satz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 1,7 %
Weitere Beitrags­sätzeBeitrags­gruppeBeitrag­ssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,6 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,06 %
Künstlersozialabgabe 5,0 %

Pflegeversicherung 2024

 Beitrags­gruppeArbeit­geber­anteilArbeit­nehmer­anteilBeitrags­satz gesamt
Basisbeitragssatz mit Elterneigenschaft bzw. 1 Kind00011,7 %1,7 %3,4 %
mit 2 Kindern00011,7 %1,45 %3,15 %
mit 3 Kindern00011,7 %1,2 %2,9 %
mit 4 Kindern00011,7 %0,95 %2,65 %
mit 5 und mehr Kindern00011,7 %0,7 %2,4 %
Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr00011,7 %2,3 %4,0 %

Die Abschläge für Kinder gelten bis zum 25. Lebensjahr

Pflegeversicherung 2024 bei Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch

 Beitrags­gruppeArbeit­geber­anteilArbeit­nehmer­anteilBeitrags­satz gesamt
Basisbeitragssatz mit Elterneigen­schaft bzw. 1 Kind00010,85 %0,85 %1,7 %
mit 2 Kindern00010,85 %0,6 %1,45 %
mit 3 Kindern00010,85 %0,35 %1,2 %
mit 4 Kindern00010,85 %0,1 %0,95 %
mit 5 und mehr Kindern00010,85 %0,0 %0,85 %
Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr00010,85 %1,45 %2,3 %

Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamtenwitwen/-witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungspflichtige Rentenbeziehende mit eigenen Beihilfeansprüchen.

Die Abschläge für Kinder gelten bis zum 25. Lebensjahr

Pflegeversicherungsbeitrag – Sonderregelung Sachsen

Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Sachsen 2024

 Beitrags­gruppeArbeit­geber­anteilArbeit­nehmer­anteilBeitrags­satz gesamt
Basiswert = mit 1 Kind und lebenslang00011,2 %2,2 %3,4 %
Kinderlose ab 23 Jahren00011,2 %2,8 %4,0 %
Eltern mit 
2 Kindern
00011,2 %1,95 %3,15 %
Eltern mit 
3 Kindern
00011,2 %1,7 %2,9 %
Eltern mit 
4 Kindern
00011,2 %1,45 %2,65 %
Eltern mit 
5 und mehr Kindern
00011,2 %1,2 %2,4 %

Die Abschläge für Kinder gelten bis zum 25. Lebensjahr

Beitragszuschüsse 2024

Beitragszuschuss Krankenversicherung des Arbeitgebers für Jahresarbeitsentgeltübergrenzer

 mo­nat­lich
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch377,78 €
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOKs  
Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch362,25 €
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOKs  
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal 1421,77 €
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal 1406,24 €

1 Inklusive halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Bei­trags­zu­schuss Pflegeversicherung des Ar­beit­ge­bers für Jah­res­ar­beits­ent­gelt­über­gren­zer

 mo­nat­lich
Pflegeversicherung – Arbeitsort nicht in Sachsen87,98 €
Pflegeversicherung – Arbeitsort in Sachsen62,10 €

Stand

Erstellt am: 15.12.2023

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