Liebes Team,
eine Arbeitnehmerin ist erst in 12.2024 in die private KV gewechselt, aber seit 01.2025 wieder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h., ich müsste sie ab 01.2025 wieder gesetzlich versichert schlüsseln. Sie meint nun, dass es eine Mindestzeit gibt, die sie in der privaten bleiben müsste oder könnte. Was muss ich tun? Eigentlich bin ich doch verpflichtet, sie wieder gKV zu schlüsseln.
Danke
Torsten Kalb