Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber kann sich ja auf Antrag bei dem für die Prüfung zuständigen Rentenversicherungsträgern für die Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittelung verzichten lassen. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
2. Wo muss ich den Antrag stellen?
3. Werden bei der elektronsichen euBP Fibu Daten mitversendet? Ist das dann ab 2026 ein muss?
4. Wo kann der Antrag heruntergeladen werden?
Vielen Dank für die Rückmeldung.