Wir haben einen Mitarbeiter, der in diesem Jahr 2x Elternzeit für jeweils einen Zeitmonat in Anspruch nimmt. Er war bislang freiwillig versichert und fragt nun, ob er dadurch unter die JAEG-Grenze rutscht und pflichtversichert wird. Dieses wäre doch nur der Fall, wenn er in Teilzeit während der Elternzeit arbeitet oder liege ich da falsch?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort!