Guten Tag,
muss der Arbeitgeber die Sofortmeldung (Meldegrund 20) für seine Arbeitnehmer in Papierform oder elektronisch in seine Akten im Betrieb haben? Für den Fall einer möglichen Zoll-Prüfung. Ist das Aufbewahren der 20er-Sofortmeldungen im Betrieb zwingend?
Freundliche Grüße