Guten Tag,
wir bräuchten bitte wieder Ihre Expertise zu dem folgenden Sachverhalt:
Es ist geplant eine Hilfskraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19 Stunden einzustellen.
Die Person geht jedoch zwei Vollzeitstudiengängen nach:
Studiengang A mit einer Fachsemesterzahl von 17 Fachsemestern
Studiengang B mit einer Fachsemesterzahl von 16 Fachsemestern
Kann die Person als Werkstudent gemeldet werden oder müssen wir diese, aufgrund der insgesamt hohen Anzahl an Fachsemestern als voll sozialversicherungspflichtige Person melden?
"Bei beschäftigten Studenten im Rahmen des Werkstudentenprivilegs mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird allerdings von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Ein Wechsel der Fachhoch- oder Hochschule innerhalb des Studienganges ist dabei unbeachtlich."
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.