Expertenforum - 3-Monatiges Praktikum 20h/Wo mit Verdienst unter 538€

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    3-Monatiges Praktikum 20h/Wo mit Verdienst unter 538€

    Guten Tag liebes Expertenteam,


    ich bin unsicher wie ich einen Praktikanten anlegen soll.

    Es handelt sich um ein 3-monatiges, freiwilliges Schnupperpraktikum vor Ausbildungsbeginn.


    Die Bruttovergütung/ Aufwandsentschädigung liegt mit 475€ im Minijob-Bereich.

    Wäre er Vollzeit und würde über 538€ verdienen würde ich ihn ja auch mit 101 und Beitragsgruppenschlüssel 1111 führen.

    Bedeutet das, ich kann ihn mit 109 und Beitragsgruppenschlüssel 6500/ 6100 führen? Oder gibt es hier besondere Regelungen?


    Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: 3-Monatiges Praktikum 20h/Wo mit Verdienst unter 538€

    Hallo S.Meier,
     
    bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Wird allerdings - so wie in Ihrem Sachverhalt angedacht - das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijobzentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“ bzw. „6500“ sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: 3-Monatiges Praktikum 20h/Wo mit Verdienst unter 538€

    ich bin zwar nicht der ursprüngliche Fragesteller, aber ich habe dennoch eine anschließende Frage:

    hätte der Praktikant in diesem Fall nicht Anspruch auf den Mindestlohn, so daß die Kombination 20St/W und Minijob unzulässig wäre?

  • 04
    RE: 3-Monatiges Praktikum 20h/Wo mit Verdienst unter 538€

    Hallo xxx Anja xxx,
     
    die Mindestlohnregelungen finden in dem vom User „S.Meier“ beschriebenen Fall nach unserem Kenntnisstand keine Anwendung. Da Fragen zum Mindestlohn rein arbeitsrechtlicher Natur sind, bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine weitere Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.