Expertenforum - 55 Jahre

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  • 01
    55 Jahre

    Guten Abend,


    wir wollen jemand einstellen. Die Dame kam vor 2,5 Jahren aus dem außereuropäischen Ausland.

    Sie hat dann vor 1,5 Jahren einen Deutschen geheiratet, der privat krankenversichert ist (war früher selbständig und ist jetzt in Rente). Darf sie in die normale Krankenversicherung, da sie noch keine 2,5 Jahre verheiratet ist? Danke

  • 02
    RE: 55 Jahre


    Guten Tag,
     
    grundsätzlich gilt, dass Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren
    und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich Selbständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Zeiten der Ehe mit einer entsprechenden Person sind gleichgestellt.
     
    Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung bei Personen, die
    ·         nach Bezug von Sozialhilfe oder
    ·         nach einem längeren (mindestens zwei Jahre und sechs Monate) Auslandsaufenthalt wieder oder
    ·         als Ausländer erstmals nach Vollendung des 55. Lebensjahres in Deutschland eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
     
    Nach unserer Auffassung liegen in dem von Ihnen geschilderten Fall die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V nicht vor, so dass Krankenversicherungspflicht eintreten kann.
     
    Im Rahmen dieses Forums können keine rechtsverbindlichen Beurteilungen vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, bei einer gewählten gesetzlichen Krankenkasse eine rechtssichere Auskunft anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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