Expertenforum - 6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbeitsfreien Tag beginnt

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  • 01
    6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbeitsfreien Tag beginnt

    Eine Mitarbeiterin ist ab dem 26.04. (Freitag) krank geschrieben worden. Der Freitag ist für sie als Teilzeitkraft arbeitsfrei. Das Wochenende ist für alle arbeitsfrei. Der 29.04 (Montag) ist ebenfalls kein Arbeitstag für die Arbeitnehmerin. Sie ist am 11.06. (dienstags) wieder zur Arbeit erschienen. Wenn die 6-Wochenfrist ab dem 26.04. beginnt, also mit dem Tag der Krankschreibung würde die Lohnfortzahlung am 06.06. enden. So hat es unser Lohnprogramm umgesetzt und für 4 Tage das Entgelt gekürzt. Die MA ist nicht damit einverstanden. Sie meint, dass die 6-Wochenfrist erst am Dienstag, dem 30.04. beginnt, weil sie ja erst ab dem Tag bei der Arbeit wegen Krankheit gefehlt hat. Da sie ab dem 11.06. wieder gearbeitet hat, war sie genau 6 Wochen arbeitsunfähig und das Entgelt dürfe nicht gekürzt werden. Wie sieht das Sozialrecht einen solchen Fall?

  • 02
    RE: 6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbeitsfreien Tag beginnt

    Hallo Elisabeth T.

    wir verweisen auf unsere Antwort zu Ihrer Sachverhaltsanfrage vom 21.06.2024.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam 

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