Expertenforum - 6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbietsfreien Tag beginnt

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  • 01
    6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbietsfreien Tag beginnt

    Eine Mitarbeiterin ist ab dem 26.04. (Freitag) krank geschrieben worden. Der Freitag ist für sie als Teilzeitkraft arbeitsfrei. Das Wochenende ist für alle arbeitsfrei. Sie ist am 11.06. wieder zur Arbeit erschienen. Wenn die 6-Wochenfrist ab dem 26.04. beginnt, also mit dem Tag der Krankschreibung würde die Lohnfortzahlung am 06.06. enden. So hat es unser Lohnprogramm umgesetzt und für 4 Tage das Entgelt gekürzt. Die MA ist nicht damit einverstanden. Sie meint, dass die 6-Wochenfrist erst am Montag, dem 29.04. beginnt, weil sie ja erst ab dem Tag bei der Arbeit wegen Krankheit gefehlt hat. Wie sieht das Sozialrecht einen solchen Fall?

  • 02
    RE: 6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbietsfreien Tag beginnt

    Hallo Elisabeth T.,

    Ihre Frage bezüglich des Beginns der Sechs-Wochen-Frist, wenn die betroffene Person an einem arbeitsfreien Tag arbeitsunfähig erkrankt im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Im Bereich der Sozialversicherung gilt grundsätzlich, dass Krankengeld für Kalendertage gezahlt wird. Dies gilt auch für (an sich) arbeitsfreie Tage während der Arbeitsunfähigkeit, z. B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder an arbeitsfreien Tagen auf Grund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (sogenannte Brückentage).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: 6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbietsfreien Tag beginnt

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Nur zur Info:

    Ich hatte die Frage versehentlich heute nochmal eingestellt, konnte aber keine Möglichkeit finden, diese wieder zu löschen. Vielleicht können Sie die Löschung vornehmen.

  • 04
    RE: 6-Wochen-Frist, wenn AU an einem arbietsfreien Tag beginnt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Sechswochenfrist gilt unabhängig davon, ob eine Arbeitspflicht an dem jeweiligen Tag besteht. Das heißt, in Ihrem Fall begann die Dauer der Entgeltfortzahlung am 26. April zu laufen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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