Expertenforum - A1-Bescheinigung

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  • 01
    A1-Bescheinigung

    Eine A1-Bescheinigung ist ja auch für die Schweiz erforderlich. Nun wurde ich von einem Mitarbeiter gefragt, ob auch eine A1-Bescheinigung erforderlich ist, wenn dieser dienstlich für ca. 3 - 4 Stunden in die Schweiz fährt, um dort von unserem Partnerunternehmen etwas abzuholen?

    Da sind wir uns nicht sicher.

  • 02
    RE: A1-Bescheinigung

    Sehr geehrte Frau Kinder,
     
    eine A1-Bescheinigung ist bei jeder dienstlich veranlassten Tätigkeit, die im EU-Ausland oder in der Schweiz ausgeübt wird, mitzuführen, auch wenn die im Mitgliedsstaat ausgeübte Tätigkeit nur einen kurzen Zeitraum umfasst.
     
    Die Verpflichtung zum Mitführen der A1-Bescheinigungen gilt für jegliche Erwerbstätigkeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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