Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Firmensitz ist in Deutschland. Ein Mitarbeiter hat seinen Wohnsitz in Spanien und arbeitet dort aus dem Home-Office. An einzelnen Tagen im Monat kommt er zu Besprechungen an den Firmensitz in Deutschland. Die Entgeltabrechnung wird von der Deutschen Handelskammer in Madrid erstellt. Er wird nach spanischem Sozialversicherungsrecht abgerechnet. Muss für unseren Mitarbeiter eine A1 Bescheinigung beantragt werden wenn er in Deutschland tätig ist? Da er nicht über unser deutsches Entgeltabrechnungssystem abgerechnet wird, können wir diese A1 - Bescheinigung nicht elektronisch anfordern. Ist hier die Handelskammer in Madrid (Bereich Entgeltabrechnung) für die A1 Bescheinigung zuständig?
Freundliche Grüße
Elisabeth Schwarz