Hallo,
unser Unternehmen beabsichtigt eine Studienreise ins EU-Ausland durchzuführen. Benötigen wir hierfür A1-Bescheinigungen? Falls ja, gibt es hierfür eine "Sammelbescheinigung für die teilnehmenden Mitarbeiter"?
Vielen Dank.
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Hallo,
unser Unternehmen beabsichtigt eine Studienreise ins EU-Ausland durchzuführen. Benötigen wir hierfür A1-Bescheinigungen? Falls ja, gibt es hierfür eine "Sammelbescheinigung für die teilnehmenden Mitarbeiter"?
Vielen Dank.
Hallo Parta,
entscheidend für die Notwendigkeit einer A1-Bescheinigung ist, dass eine berufliche Tätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat tatsächlich ausgeübt wird. In einem solchen Fall wäre bei der jeweiligen Krankenkasse der betroffenen Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung für diesen Zeitraum zu beantragen. Eine „Sammelbescheinigung für die teilnehmenden Mitarbeiter“ gibt es nicht.
Sofern allerdings während einer Studienreise im Ausland keine Arbeitsleistung erbracht wird, ist demzufolge auch keine A1-Bescheinigung notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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