Expertenforum - A1 Stornierung - wegen Nicht-Antreten der Reise notwendig?

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  • 01
    A1 Stornierung - wegen Nicht-Antreten der Reise notwendig?

    Hallo,


    muss ein A1-Antrag wegen Nicht-Antreten einer Reise storniert werden? Wenn ja, wo steht diese Verpflichtung? Oder gibt es dafür Bedingungen, dass bspw. nur für die Zukunft storniert werden muss?


    Beispiele:

    MA A --> Reise 10.06.24-12.06.24 --> Tritt Reise nicht an --> Storno?

    MA B --> Reise 30.05.24-31.05.24 --> Heute kam die Info, dass MA krank war und daher die Reise nicht antreten konnte. --> Storno?


    Vielen Dank und viele Grüße, Daniel Frase

     

  • 02
    RE: A1 Stornierung - wegen Nicht-Antreten der Reise notwendig?

    Sehr geehrter Herr Frase,
     
    A1-Bescheinigungen sind vom Arbeitgeber/Dienstherrn zu stornieren, wenn sie nicht zu stellen waren, einer unzuständigen Stelle übermittelt wurden oder unzutreffende Angaben enthalten (Gemeinsamen Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheingungsverfahren A1 nach § 106 SGB IV).
     
    Für beide Mitarbeiter bedeutet der Nichtantritt der Dienstreise, dass Sie eine Stornierung der A1-Anträge vornehmen müssen. Es wird nicht unterschieden, ob der Zeitraum in der Vergangenheit oder Zukunft liegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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