Das Lohnprogramm berechnet / übermittelt automatisch den Antrag auf Erstattungen nach Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), wenn bei den Personaldaten entsprechende Fehlzeiten erfasst werden. Jedoch kommt es vor, dass erst danach eine Rückmeldung der Krankenkasse kommt, dass keine AU vorliegt. AN behauptet, er sei beim Arzt gewesen, aber es kommt immer zu negativen Rückmeldungen der KK.
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich selbst zur Klärung mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen oder sollte das der AG klären?
Muss der AAG Antrag storniert werden, solange keine positive Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt ?