Expertenforum - AAG Erstattung - paralleles Arbeiten

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  • 01
    AAG Erstattung - paralleles Arbeiten

    Guten Tag,


    unser Mandant erhält bei Mitarbeiter-Krankheiten einen Betrag für diesen Zeitraum im Rahmen des AAG erstattet.


    Wie verhält es sich, wenn dieser Mitarbeiter krank geschrieben ist, jedoch während der Krankheit an einzelnen Tagen für ca. 1-3 h arbeitet, da bestimmte Projekte abgeschlossen werden müssen. Steht dem Arbeitgeber die Erstattung nach dem AAG für diese Tage zu?


    Ist es möglich, stundenweise Erstattungsanträge zu stellen? (z.B. Krankheit für 5 Stunden, die restlichen 3 Stunden wurde gearbeitet)


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: AAG Erstattung - paralleles Arbeiten

    Guten Tag,
     
    in Ihrem Sachverhalt ist nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten vordergründig zu klären, ob durch die Erbringung der teilweisen Arbeitsleistung während einer Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG besteht oder ein „Lohnanspruch“ ggf. nach den Regelungen des BGB gegeben ist.
     
    Allerdings bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine weitere Stellungnahme zu diesem arbeitsrechtlichen Aspekt Ihrer Fragen abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Thematik Ihres Sachverhaltes gilt grundsätzlich Folgendes:
     
    Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG besteht ein Anspruch auf eine AAG Erstattung, gegebenenfalls auch für Teilbeträge.
     
    Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall Kontakt mit der zuständigen Einzugsstelle aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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