Guten Tag,
unser Mandant erhält bei Mitarbeiter-Krankheiten einen Betrag für diesen Zeitraum im Rahmen des AAG erstattet.
Wie verhält es sich, wenn dieser Mitarbeiter krank geschrieben ist, jedoch während der Krankheit an einzelnen Tagen für ca. 1-3 h arbeitet, da bestimmte Projekte abgeschlossen werden müssen. Steht dem Arbeitgeber die Erstattung nach dem AAG für diese Tage zu?
Ist es möglich, stundenweise Erstattungsanträge zu stellen? (z.B. Krankheit für 5 Stunden, die restlichen 3 Stunden wurde gearbeitet)
Freundliche Grüße