Sehr geehrtes Expertenteam,
wir müssen einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin eine Abfindung aus einer unverfallbaren Anwartschaft aus der Pensionskasse auszahlen. Diese Abfindung wird nur versteuert.
Nun wurden wir von der Pensionskasse aufgefordert eine SV-Meldung über das SV-Meldeportal abzugeben, da in dem Schreiben an die Mitarbeiterin darauf hingewiesen wird, dass sich die gesetzliche Krankenkasse mit der Mitarbeiterin in Verbindung setzen wird, um die beitragsrechtlichen Folgen der beitragspflichtigen Abfindung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Wir als Arbeitgeber überweisen aber keine Beiträge.
Können Sie uns bitte helfen, mit welchen Meldegrund wir die Meldung im SV-Meldeportal erstellen sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Loeptien