Der Mitarbeiterin wurde zum 15.05.24 gekündigt. Gegen diese Kündigung klagte sie und das Arbeitsgericht hat ihr im Juni 24 eine Abfindung zugesprochen.
Muss diese Abfindung (sv-frei und st-pflichtig) mit der Lohnabrechnung Mai nachberechnet werden oder muss diese mit einer separaten Lohnabrechnung im Juni 24 abgerechnet werden, wobei die Mitarbeiterin ja dann für diesen Monat nochmals angemeldet werden müsste.
Vielen Dank