Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Januar 2023 ist das nach einem ruhenden Arbeitsverhältnis ausgezahlte Arbeitszeitguthaben dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, selbst wenn dieser nicht im laufenden Kalenderjahr liegt. Uns stellt sich nun die Frage, was alles unter den Begriff "Arbeitszeitguthaben" fällt? Zeitguthaben aus dem Gleitzeit- oder Überstundenkonto gehören sicher dazu. Sind Urlaubsabgeltungen ebenfalls diesem Zeitraum hinzuzurechnen, oder werden diese abweichend dem Auszahlungsmonat zugerechnet?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!