Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der seit längerer Zeit Langzeitkrank ist und noch Zeitguthaben hat. Dieser Mitarbeiter ist inzwischen aus dem Krankengeldbezug raus. Zeitguthaben müssen ja laut §23a dem letzten Entgeltzeitraum zugeordnet werden, in dem der Mitarbeiter noch laufendes Entgelt bezogen hat.
Das wird schwierig, wenn der Mitarbeiter mehrere Jahre krank ist. Können wir hergehen und die Stunden mit Einverständnis des Mitarbeiters rückwirkend im letzten Monat mit Entgelt auszahlen, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet und der Mitarbeiter aktuell Arbeitslosengeld bezieht (Anrechnung auf das Arbeitslosengeld?)
Stellt das ein Problem dar, da die Entgeltbescheinigung zur Errechnung des Krankengeldes ohne diese Einmalzahlung der Zeitguthaben war.
Viele Jahre später die Stunden auszuzahlen kann systemseitig nicht durchgeführt werden und müsste mit einer Ausfüllhilfe abgewickelt werden (Lohnsteuerbescheinigung / Lohnsteueranmeldung / Beitragsabrechnung / DEÜV-Meldung passen dann nicht zu unserem Lohnabrechnungsprogramm)
Im voraus vielen Dank für Ihre Rückantwort.